Mitarbeitervertretung MAV

Die Mitarbeitervertretung können Sie unter der folgenden Mail-Adresse erreichen: 

 

mav_StBartholomaeusundJohannesdT-Warendorf@bistum-muenster.de

 

Hinweise auf Gesetze

 

Vom Gesetzgeber sind wir verpflichtet bestimmte Gesetze und Verordnungen unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Einsicht in der jeweils aktuellen Form zur Verfügung zu stellen.

 

Diese Pflicht kann durch Auslegen der jeweiligen Gesetze und Verordnungen in Printform oder aber durch die Ermöglichung des digitalen Zugangs gewährleistet werden.

 

Wir haben uns für die zweite Variante entschieden und die aushangpflichtigen Gesetze und Verordnungen auf dieser Homepage veröffentlicht.

 

Sie haben die Möglichkeit diese über Ihren dienstlichen Internetzugang während der Arbeitszeit einzusehen.

 

Sollten Sie keinen Zugang am Arbeitsplatz zum Internet haben, wird Ihnen auf Wunsch die Möglichkeit eines Zugangs in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren jeweiligen Vorgesetzen oder Ihre jeweilige Vorgesetzte. Diese bzw. dieser wird Ihnen den Zugang zur Einsichtnahme ermöglichen.

 

Sollten Sie Fragen zu der Pflicht des Aushangs haben, wenden Sie sich gern an Ihren Vorgesetzten oder Ihre Vorgesetzte. Die Mitarbeitenden der Zentralrendantur Warendorf stehen ebenfalls für Fragen gern zur Verfügung.