Aufnahmekriterien für das Kindergartenjahr

2024/2025

Stand: September 2023

 

Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt..

Stehen für beantragte Aufnahmen nicht ausreichend Plätze zur Verfügung, erfolgt die Aufnahme entsprechend der Aufnahmekriterien.

 

Unsere Kriterien für Kinder, die bis zum 1. November keine drei Jahre alt sind!

  1. Vereinbarkeit von Familie und Beruf = Berufstätigkeit und/oder laufende berufliche Bildungsmaßnahme
  2. Soziale Kriterien
  3. Geschwisterkind besucht die Einrichtung
  4. Lebt in Milte oder den angrenzenden Bauernschaften

 

Unsere Kriterien für Kinder, die drei Jahre alt oder älter sind!

  1. Vereinbarkeit von Familie und Beruf = Berufstätigkeit und/oder laufende berufliche Bildungsmaßnahme
  2. Soziale Kriterien
  3. Geschwisterkind besucht die Einrichtung
  4. Wechselwunsch in unseren Kindergarten
  5. Lebt in Milte oder den angrenzenden Bauernschaften
  6. Davon unabhängig zu berücksichtigen sind Kinder, die im laufenden Kitajahr in die Gemeinde ziehen und vor dem Schuleintritt stehen!